NFDI4Objects Antragsverfahren
Schritt für Schritt zu einem Konsortium zu den materiellen Hinterlassenschaften der Menschheitsgeschichte
Hier halten wir Sie über die laufenden Schritte des Antragsverfahrens für das NFDI4Objects Konsortium auf dem Laufenden.
Auf die Plätze, fertig… und los!
Nach 4 Jahren Vorbereitung nimmt NFDI4Objects nun am 1. März 2023 die Arbeit auf – ebenso wie die anderen Konsortien der 3. und letzten NFDI-Runde. Wir freuen uns, mit dem Aufbau von N4O durchzustarten und danken allen Beteiligten sowie unserer Community für die Unterstützung!
NFDI4Objects BEWILLIGT
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) hat auf ihrer Sitzung am 4. November 2022 entschieden, das Konsortium „NFDI4Objects“ in die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) aufzunehmen und über fünf Jahre zu fördern. Start des Projektes wird der 01. März 2023 sein. NFDI4Objects repräsentiert eine breite Community, die sich mit den materiellen Überresten der Menschheit aus einem Zeitraum von mehr als 2,6 Millionen Jahren beschäftigt. Sie umfasst zahlreiche Fachrichtungen aus den Geistes- und Naturwissenschaften und viele unterschiedliche Institutionen wie Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Denkmalämter, Museen und Verbände, die durch gemeinsame Anforderungen an das Forschungsdatenmanagement (FDM) miteinander verbunden sind. In der deutschen Archäologie hat es eine solche Antragsallianz verwandter Disziplinen und Institutionen bislang noch nicht gegeben. Allen Personen und Institutionen, die die mehrjährige Antragsphase von NFDI4Objects unterstützt haben, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Allen, die bisher noch nicht dabei sind, ein herzliches Willkommen. Es gibt viel zu tun!
NFDI4Objects Antrag eingereicht
Am 30.10.2021 und zwei Tage vor Verstreichen der Frist haben wir den zweiten und überarbeiteten Antrag für die 3. Förderperiode zur Teilnahme an den NFDI-Konsortien eingereicht und blicken dem nun folgenden Evaluationsprozess positiv entgegen. Den Antrag haben insgesamt ein Hauptantragssteller, zehn Ko-Antragssteller und 56 teilnehmende Institutionen sowie drei individuelle Wissenschaftler:innen gestellt.
Auch wenn der erste Antrag von der DFG bereits positiv beurteilt wurde, so hat die Konsortialinitiative sowie der von den mitantragstellenden Einrichtungen (DAI, Landesdenkmalamt BaWü, Uni Bonn, CAU Kiel, DBM Bochum, RGZM, SPK, GDKE und VZG) gemeinsam formulierte Antrag durch die Überarbeitung sehr profitiert. Durch die weitere Ausformulierung hat sich die Zusammenarbeit zwischen den antragsstellenden Institutionen weiter vertieft und aus der bereits guten Zusammenarbeit entwickelte sich ein äußerst vertrauensvolles und produktives Miteinander – dies kam dem Antrag sehr zugute.
Anfang Februar dürfen wir dann der NFDI-Begutachtungssitzung der DFG unseren Antrag präsentieren.
Frist für die Einreichung von Anträgen in der 3. Runde
Bis zum 2. November 2021 müssen die NFDI-Anträge über das DFG-Antragsportal elan im PDF-Format bei der DFG-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Weitere Informationen: DFG – Nationale Forschungsdateninfrastruktur (https://www.dfg.de/foerderung/programme/nfdi/formulare_merkblaetter/index.jsp)
NFDI4Objects zur DFG-Begutachtung
Am 03. Februar 2021 präsentiert sich NFDI4Objects vor der DFG-Begutachtungsgruppe im virtuellen Format, gemeinsam mit TheoRes und NFDI4Memory. Wir halten Sie auf dem Laufenden!